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   VG Potsdam, 17.07.2019 - 12 L 553/19   

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https://dejure.org/2019,24101
VG Potsdam, 17.07.2019 - 12 L 553/19 (https://dejure.org/2019,24101)
VG Potsdam, Entscheidung vom 17.07.2019 - 12 L 553/19 (https://dejure.org/2019,24101)
VG Potsdam, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - 12 L 553/19 (https://dejure.org/2019,24101)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Potsdam, 17.07.2019 - 12 L 552/19

    Einstweilige Anordnung: Verpflichtung zur Wiederholung der Prüfung zum Nachweis

    Auszug aus VG Potsdam, 17.07.2019 - 12 L 553/19
    Im Übrigen ist ein Fehler im Eignungsfeststellungsverfahren bei summarischer Prüfung auch nicht erkennbar (vgl. Beschluss der Kammer vom 17. Juli 2019 im Verfahren VG 12 L 552/19).

    Das darauf gerichtete Eilverfahren VG 12 L 552/19 ist erfolglos geblieben und die Antragserwiderung im vorliegenden Verfahren ist nicht - wie die Antragstellerin meint - so zu verstehen, dass der Antragsgegner beabsichtigt, die Prüfung zu wiederholen.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Potsdam, 17.07.2019 - 12 L 553/19
    Prüfungsspezifische Wertungen - vielfach mit fachlichen Urteilen untrennbar verknüpft - bleiben jedoch der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörden überlassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 -, juris Rn. 55), hier der Prüfungskommission gemäß § 42 Abs. 1 der Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I - Verordnung.
  • VG Potsdam, 17.07.2019 - 12 L 552/19

    Einstweilige Anordnung: Verpflichtung zur Wiederholung der Prüfung zum Nachweis

    Deren Durchführung obliegt der Prüfungskommission (vgl. § 42 Abs. 1 der Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I - Sek I-V -); die Eignung ist nicht - wie der Antragsgegner meint - durch das Gericht in dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu klären, das die Antragstellerin mit dem Ziel der Aufnahme ihrer Tochter in die Schule des Antragsgegners führt (VG 12 L 553/19).
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