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VG Potsdam, 17.07.2019 - 12 L 553/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 53 Abs 3 SchulG BB, § 53 Abs 5 SchulG BB, § 123 VwGO
Schulrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Potsdam, 17.07.2019 - 12 L 552/19
Einstweilige Anordnung: Verpflichtung zur Wiederholung der Prüfung zum Nachweis …
Auszug aus VG Potsdam, 17.07.2019 - 12 L 553/19
Im Übrigen ist ein Fehler im Eignungsfeststellungsverfahren bei summarischer Prüfung auch nicht erkennbar (vgl. Beschluss der Kammer vom 17. Juli 2019 im Verfahren VG 12 L 552/19).Das darauf gerichtete Eilverfahren VG 12 L 552/19 ist erfolglos geblieben und die Antragserwiderung im vorliegenden Verfahren ist nicht - wie die Antragstellerin meint - so zu verstehen, dass der Antragsgegner beabsichtigt, die Prüfung zu wiederholen.
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Potsdam, 17.07.2019 - 12 L 553/19
Prüfungsspezifische Wertungen - vielfach mit fachlichen Urteilen untrennbar verknüpft - bleiben jedoch der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörden überlassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 -, juris Rn. 55), hier der Prüfungskommission gemäß § 42 Abs. 1 der Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I - Verordnung.
- VG Potsdam, 17.07.2019 - 12 L 552/19
Einstweilige Anordnung: Verpflichtung zur Wiederholung der Prüfung zum Nachweis …
Deren Durchführung obliegt der Prüfungskommission (vgl. § 42 Abs. 1 der Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I - Sek I-V -); die Eignung ist nicht - wie der Antragsgegner meint - durch das Gericht in dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu klären, das die Antragstellerin mit dem Ziel der Aufnahme ihrer Tochter in die Schule des Antragsgegners führt (VG 12 L 553/19).